Muss ich meine Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern schulen?
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (1x jährlich) im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).
Diese Unterweisungen sind auch zu dokumentieren.
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (1x jährlich) im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).
Diese Unterweisungen sind auch zu dokumentieren.
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Foto von Shalom de León auf Unsplash Braucht ein Brandschutzbeauftragter regelmäßig Fortbildungen