Muss ich meine Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern schulen?

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (1x jährlich) im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).

Diese Unterweisungen sind auch zu dokumentieren.