Feuerloeschunterweisung

Feuerlöscher­unterweisung

Fachmännische Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern

Als Arbeitgeber wissen Sie, dass die Unterweisung von Mitarbeitern in der Handhabung von Feuerlöschern und anderen Löschgeräten zur Selbsthilfe gesetzlich festgeschrieben ist. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz § 10; DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (UVV) und die ASR A 2.2 (Technische Regeln Arbeitsstätten). Vorgeschrieben ist, dass alle Beschäftigten vor Aufnahme der Beschäftigung unterwiesen werden, bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen – mindestens jedoch einmal jährlich.

Schulung vom Brandschutz-Profi – für ein Plus an Sicherheit und Qualität

Lösch Brandschutz übernimmt für Sie diese Schulungen – professionell und anschaulich. Dadurch werden Sie zeitlich und organisatorisch entlastet. Gleichzeitig legen Sie diese Aufgaben in Expertenhände – für ein Plus an Sicherheit und Qualität. Wir übernehmen die theoretische und praktische Unterweisung, damit Ihre Mitarbeiter den raschen und sicheren Umgang mit Feuerlöschern und Kleinlöschgeräten beherrschen. In beiden Teilen wird durch Lösch Brandtraining auf die im Betrieb vorhandenen Gegebenheiten, wie die Art der Feuerlöscher, speziell eingegangen. In der praktischen Schulung kommen die verschiedenen Arten von Feuerlöschern und die unterschiedlichsten Löschmittel wie Wasser, Schaum oder CO2 zum Einsatz. Die Schulung kann bei Ihnen im Betrieb stattfinden. Dadurch werden Fahr-, Ausfall- und Abwesenheitszeiten minimiert.

Feuerloeschunterweisung, zwei Personen

Unsere Feuerlöscherunterweisung auf einen Blick

  • Theoretische und praktische Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern und Löschmitteln
  • Schulung zum Verhalten im Brandfall
  • Zugeschnitten auf Ihren Betrieb und Ihre spezifischen Gegebenheiten
  • Dauer der Theorie- und Praxisschulung: etwa zwei Stunden
  • Unterweisung bei Ihnen vor Ort möglich
  • Regelmäßiger Turnus bei Bedarf

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