Braucht ein Brandschutzbeauftragter regelmäßig Fortbildungen?

Ja, alle drei Jahre muss er mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten nachweisen.
Grundlage hierfür ist die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten.

Themen für Fortbildungen können sein:

  • Fachtagungen
  • Spezialisierungsseminare (Katastrophenschutz, Evakuierung, Explosionsschutz, Notfallmanagement, usw.)
  • Branchenbezogene Seminare zum Thema Brandschutz
  • Seminare zu Präsentation, Kommunikation und Didaktik

Des Weiteren ist es für einen Brandschutzbeauftragten wichtig, sich mit neuen Techniken, Verfahrensweisen und Gesetzesänderungen auseinanderzusetzen und diese zu kennen und in seiner täglichen Arbeit anzuwenden.