Dürfen in Treppenräumen brennbare Gegenstände gelagert werden?

Die meisten Bauordnungen (auch die BayBo) fordern, dass im Brandfall Treppenräume ausreichend lange genutzt werden können. Das gilt zum einen für die Flucht von Personen als auch für die Feuerwehr zur Durchführung von Rettungs- und Löscharbeiten. Deshalb ist das Abstellen bzw. das Lagern von Gegenständen in Treppenräumen nicht erlaubt. Hintergrund ist die mögliche Brennbarkeit des Lagerguts (Regale, Kinderwägen, Kisten usw.) als auch die Einengung des Fluchtweges und dadurch entstehende Stolperfallen.