Dürfen in Mehrfamilienhäuser die Haustüren verschlossen werden?
Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht verschlossen werden. Eine Ausnahme bilden Türen, mit einer sogenannten „Panik-Funktion“. Dabei ist es möglich, die Türe jederzeit von innen zu öffnen, auch wenn diese verschlossen ist. Grundlage ist die VVB §22 (Verordnung über die Verhinderung von Bränden).



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