Welche Vorschriften gelten für Feuerlöscher im gewerblichen Bereich?
Im gewerblichen Bereich besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Feuerlöschern nach den folgenden Vorschriften:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
- DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütung)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Quelle: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (DGUV Information 205-001)


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